Genderklausel

Aus Gründen der Lesbarkeit sind im Satzungstext (= bzw. dann hier auf der Homepage) durchgängig alle Personen, Funktionen und Amtsträgerbezeichnungen in der männlichen (wahlweise auch: weiblichen) Form gefasst. Soweit die männliche (wahlweise auch: weiblichen) Form gewählt wird, werden damit sowohl weibliche wie männliche Funktions- und Amtsträger sowie sonstige Mitglieder und Personen angesprochen.

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