Beitragsordnung

In der Satzung und der Geschäftsordnung des TSV 1860 Mühldorf e.V. sind die Rahmenbedingungen zum Betrieb des TSV verankert, zur Durchführung liegen entsprechende Vorstandsbeschlüsse vor. Die aktuellen Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen, die einzelnen Abteilungen können darüber hinaus eigene Beiträge erheben, die seit dem Geschäftsjahr 1994 jeweils in der zweiten Januarhälfte gemeinsam mit dem TSV-Beitrag eingezogen und anschließend der jeweiligen Abteilung zur Verwendung überstellt werden. Dies gilt sinngemäß bei Neueintritten während des lfd. Jahres.
Mitglieder erklären mit der Unterschrift auf dem Beitrittsformular die Anerkennung von Satzung und Geschäftsordnung mit den Durchführungsregelungen, die auszugsweise nachfolgend wiedergegeben sind:

  1. Eine Mitgliedschaft in einer Abteilung setzt immer die Mitgliedschaft beim TSV voraus.
  2. Volljährige Familienmitglieder werden wie Erwachsene abgerechnet, Beitragsreduzierungen (gilt nur für Beiträge im Hauptverein, nicht in den Abteilungen) werden nur nach Vorlage einer Ausbildungs-/Studien-/Wehr- oder Ersatzdienstbescheinigung gewährt. Um den ermäßigten Vereinsbeitrag zu erhalten, muss der Antrag bis zum 1.12. des Vorjahres eingehen, in dem die Person 18 Jahre alt wird. Die Abstufungen der Beiträge der verbliebenen Familienmitglieder werden entsprechend angepasst/aufgehoben. Soweit es in den Unterlagen entsprechend vermerkt war, werden Zahlungen einer Familie über einen Zahler abgewickelt. Ergänzungen oder Änderungen für den nächstjährigen Einzug, werfen Sie bitte in den TSV-Briefkasten am Halleneingang oder übermitteln diese auf dem Postweg.
  3. Beiträge werden nur über das Lastschrift-Einzugsverfahren abgewickelt, das Mitglied erklärt mit seinem Beitritt den Lastschrift-Einzug vom angegebenen Konto, bei Minderjährigen erklärt dies der Erziehungsberechtigte/Zahler. Es werden nur Jahresbeiträge erhoben, bei Eintritt während des lfd. Jahres wird der Jahresbeitrag (gilt nicht für Abt.beiträge!) um die bereits vergangenen Monate reduziert und jeweils zum 3. des folgenden Monats eingezogen, jedoch nicht früher als 14 Tage nach Beitritt. Beiträge für Hauptverein und Abteilungen werden je Mitglied nur über ein Konto abgewickelt (keine Aufsplittung verschiedene Konten oder verschiedene Zahler für ein Mitglied).
    Bei unterjährigen Beitritten zu Abteilungen, welche einen separaten Abteilungsbeitrag erheben, wird bis Ende des 1. Halbjahres der komplette Abteilungsbeitrag und bei Beitritt im 2. Halbjahr (ab Juli des Jahres) der hälftige (50%) Abteilungsbeitrag berechnet
  4. Der fällige TSV-Beitrag von Mitgliedern, die nur der Tennisabteilung angehören, wird ebenfalls direkt vom TSV eingezogen. Der Tennis-Spartenbeitrag wird wie bisher zum üblichen Zeitpunkt von der Tennis-Abteilung erhoben. Tennismitglieder, die noch einer anderen TSV-Abteilung angehören entrichten den vollen TSV-Beitrag.
  5. Eventuell anstehende Fragen im Zusammenhang mit dem Lastschrifteinzug richten Sie bitte an die angegebene Telefon-Nummer der Geschäftsstelle oder werfen Sie eine kurze Information in den TSV-Briefkasten am Hallen-Eingang ein. Stornieren Sie bitte nicht gleich bei vermeintlichen Unstimmigkeiten.
  6. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und ist in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle des TSV”zu richten. Bereits entrichtete Beiträge werden nicht rückerstattet. Die Kündigung muss spätestens am 1.12. vor dem nächsten Geschäftsjahr bei der Geschäftsstelle eingehen, es werden nur schriftliche Kündigungen anerkannt.
  7. Änderungen bzgl. Anschrift, Namensänderungen bei Verehelichung oder Kontoänderungen teilen Sie bitte ebenfalls schriftlich der Geschäftsstelle mit. Dies gilt auch für den Austritt aus einzelnen Abteilungen oder den Wechsel zu anderen, da dies Einfluß auf den Beitragseinzug hat. Für nicht gemeldete Abteilungsaustritte, die den Einzug eines Abteilungsbeitrages zur Folge haben, erfolgt keine Rückerstattung. Als Meldefrist gilt auch hier der 1.12. vor dem nächsten Geschäftsjahr. Eingegangene Änderungsmitteilungen werden an die Abteilungen nach Erfassung weitergeleitet. Unberechtigte Stornierungen/Widersprüche werden mit € 6 Gebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt nach zweimaliger schriftlicher Zahlungsaufforderung keine Beitragszahlung, ist laut Vorstandsbeschluss der Ausschluss aus dem Verein die Folge, rechtliche Schritte zur Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen behält sich der Verein vor.
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